Wir schaffen Klarheit

Einleitung:

Ziel ist es nicht nur Kritik zu üben – das können viele, sondern auch Lösungen (Lösungsansätze) anzubieten, die hoffentlich zu mehr Klarheiten führen und alle Betroffenen entlasten.

 

Moin – und herzlich willkommen in unserem Portal.

Weise Menschen müssen nicht unbedingt alt sein, aber weise Menschen versuchen Lösungen zu finden, die die unterschiedlichen Gesichtspunkte und Interessen untereinander abstimmen. Es muss die Bereitschaft und das Wissen bestehen, sich in alle Sichtweisen hineinzuversetzen, um so Lösungen (Lösungsansätze) zum Wohle aller Beteiligten zu finden und zu realisieren.

Weise Menschen verfügen über eine Menge an Lebens- /Berufserfahrung. Zum Wohle der Gemeinschaft können diese Erfahrungen zur Lösung von Problemen eingesetzt werden.

Wir, das COMPASS-Team bezeichnen uns nicht als Weise, aber wir verfügen über Berufserfahrung im Umgang mit leistungsberechtigten Personen, die einer Gewinnerzielungsabsicht nachgehen: Im Sprachgebrauch „Selbständige mit Hartz 4“.

Mit unserem Portal möchten wir dazu beitragen unser Wissen und unsere Berufserfahrung, damit verbunden Kritik und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Unternehmensberatung ist nicht Besserwisserei oder Nachhilfeunterricht!

Wir verstehen die Beratung als Unterstützung – Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Entscheidung trifft der „Kunde“.

Es ist uns schon bewusst, dass unsere Empfehlungen nicht immer den Geschmack aller Beteiligten treffen werden. Es gilt jedoch zum „Wohle der Gemeinschaft“ Lösungen zu erarbeiten, sich von alten Zöpfen zu trennen und kreativ in die Zukunft zu blicken.

Nicht das Ich steht im Vordergrund, sondern die soziale Gerechtigkeit verbunden mit sozialer Sicherheit und der Wertschätzung untereinander.

Wertschätzung: Der positive Umgang mit und untereinander

  • was wir kommunizieren,
    (siehe Begriffs Wirr-Warr-Gesetzgeber)
  • wie wir kommunizieren,
  • wie wir uns verhalten und
  • wie wir handeln,

In diesem Portal werden viele Rechtsgebiete angesprochen – oder auch nicht.

Bei der Thematik, die hier beleuchtet werden soll, handelt es sich um ein ernstes Thema: Hilfebedürftigkeit! Aber bei dem komplexen Thema der unternehmerischen Tätigkeiten kann und soll nicht alles dargestellt werden – ich muss somit etwas unternehmen: Eigenrecherche! Um diese Thematik nicht nur nüchtern darzustellen, werden Praxisbeispiele genannt und einige provokante Äußerungen einfließen.

In unzähligen Beratungsgesprächen und Seminaren haben unsere Kunden folgende Aussage gehört: Es macht Spaß, Unternehmer/In zu sein!

Es macht Spaß:
80 Stunden zu arbeiten: in der Woche – nicht im Monat.

  • Abends Angebote zu erarbeiten.
  • Morgens um 05.00 Uhr Ware zu beschaffen.
  • Die 3. Mahnung an den Kunden zu schicken.
  • Krankmeldungen zu sortieren.
  • Wieder Umfragebögen auszufüllen.
  • Täglich die GOB`s (Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung) zu erfüllen.
  • Am Wochenende die steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
  • Sich mit neuen Gesetzen und Verordnungen zu beschäftigen.
  • Abends an Tagungen, Veranstaltungen und Weiterbildungen teilzunehmen.
  • Den Urlaub wieder Mal zu verschieben.
  • Auf den Kunden zu warten, der zum dritten Mal nicht erscheint.

Eben 80 Stunden in der Woche zu arbeiten – und dann fangen wir an Stunden zu berechnen!

Unternehmer/In zu sein ist aus unserer Sicht „Höchstleistungssport“;

maximaler Einsatz – Kreativität – Wissen – Taktik und Strategie.

Eine Berufsausbildung dauert in der Regel ca. 3 Jahre, ein Studium im Durchschnitt 4 Jahre

und Unternehmer/In werde ich in 4 Wochen?

Das COMPASS-Team wünscht Ihnen:

  • Viel Spaß bei dem Lesen der folgenden Seiten.
  • Viel Spaß bei den sicherlich folgenden Diskussionen.
  • Viel Spaß bei der Erarbeitung der Lösungen.
  • Viel Spaß bei der folgenden Umsetzung.

Die Angaben auf den Internet-Seiten stellen keine Rechts- Unternehmens- oder Steuerberatung dar. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Verfasser wieder, die nicht unbedingt der jetzigen Rechtsprechung entspricht.

Alle Meinungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Meinungen können von Einschätzungen abweichen, die von anderen vertreten werden.

Durch jahrelange Erfahrungen dient diese Seite der Unterstützung aller Betroffenen, egal ob Leistungsempfänger, Behörde oder sonstiger Beteiligter. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der vorstehenden Angaben oder Einschätzungen wird keine Gewähr übernommen.

§ 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,

gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,

die Familie zu schützen und zu fördern,

den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und

besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

§ 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,

2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird,

3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,

4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,

5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,

6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur

1. Beratung,

2. Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und

3. Sicherung des Lebensunterhalts.