Die Tragfähigkeit 2 und neue Fördermöglichkeiten

Für Existenzgründer und Junge Unternehmen werden neue Fördermöglichkeiten geschaffen.

Neben dem „Fördern“ gibt es auch das „Fordern“:

Der/die Jungunternehmer/In (Existenzgründer/In) erhält wie folgt:

 

Gründungsphase I indirekt direkt
Profiling zur Existenzgründung Prüfung Fahrtkosten

 

Gründungsphase II indirekt direkt

Existenzgründercoaching

bis zu 40 Stunden

Coaching Bis zu 5 Monate Förderpauschale in Höhe von 300,00€

Bei Abbruch (keine Aussicht auf Erfolg) werden pro geleisteter Stunde 50,00€ zzgl. 19%MwSt. vergütet (Nachweis).

Bei positivem Verlauf: „in Gründungsphase III“, werden pauschal 2.000€ zzgl. 19% MwSt vergütet.

Verschuldet der/die Kunde/In den Abbruch, so hat er persönlich die Pauschale in Höhe von 2.000€ zzgl. 19% MwSt. zu leisten.

Die Pauschale wird zurückgefordert.

Wird der Vertrag mangels Erfolgsaussicht aufgehoben, entfallen die Zahlungen.

 

Phase III indirekt direkt
Junges Unternehmen

Begleitendes Coaching monatlich

8 Stunden bis zur Abmeldung

Monatlicher Plan-Ist Vergleich mit fortlaufender EKS

800,00€ bis zur Abmeldung

monatlich

Nach ESF Darlehen bis 10.000€

 

Meldet sich der Kunde vor den 12 Monaten ab

Wird das Darlehen in Zuschuss in Summe abgerechnet.

Es erfolgt keine Anrechnung des Einkommens(EKS).

 

Tragfähigkeit liegt vor, wenn innerhalb von 12 Monaten ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 1200,00€ erzielt wird.
Additionen sind möglich, wobei der höhere Anteil aus dem Unternehmen zu erzielen ist.
Alle Unternehmer/Innen die keine Anrechnung in Höhe von 1200,00€ erzielen werden als „unwirtschaftlich“ eingestuft und stehen sofort dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Änderung des SGB II: Alle Personen, die einer Gewinnerzielung nachgehen (früher Selbständige), müssen den Kranken-, Pflegeversicherungsschutz (KV/PV) mit Wirkung zum … selbst aus Ihrem Gewinn zahlen.
Exkurs: Alle Personen in der Gleitzone (ab 450,01€) müssen auch eigene KV/PV Beiträge leisten. Selbst bei geringfügig Beschäftigten wird eine Pauschale an die KV abgeführt.

Dann auch bei denen, die freiwillig einer Gewinnerzielung nachgehen!
Unwirtschaftliche Unternehmer/Innen erhalten keine Förderungen nach dem SGB II.
Exkurs: Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 17.500€ brutto, netto 14.705€) werden als unwirtschaftlich eingestuft (Ausnahme, wer eine Anrechnung von 1200,00€ erzielt).

Bestandskunden:
Diese Verordnung tritt per sofort in Kraft. Die Bearbeitungszeit (Übergangszeit) wird auf max. 3 Jahre festgelegt.
Alle Kunden/Innen werden durch das Team-Pro über den neuen Sachverhalt aufgeklärt.
Mit dem Beratungsgespräch tritt die Verordnung fallbezogen in Kraft.
Es wird allen Kunden einmalig die Möglichkeit gegeben, an einer Maßnahme: Gründungsphase II und Phase III/BUKSELB teilzunehmen.
Bei Ablehnung der Maßnahme hat sich der Kunde bis Ablauf des Folgemonats selbst zu versichern: KV/PV – es erfolgt personenbezogen die Abmeldung seitens des Jobcenter.
Alternativ kann die Person innerhalb dieser Frist die Abmeldung seiner Gewinnerzielung vorlegen.

Neue Verordnung
A Junge Unternehmen müssen sich versichern:
KV/PV
Unfallversicherung BG – Pflicht oder freiwillig)
Rentenversicherung (Mindestbeitrag)
Betriebshaftpflichtversicherung (oder Berufshaftpflicht/Vermögenshaftpflicht).

B Unwirtschaftliche Unternehmer/Innen müssen die Beiträge für die KV/PV selbst zahlen.

C Personen, die einer Gewinnerzielung nachgehen, erhalten keine Freibeträge, da sie durch Ihre Tätigkeit bereits Vorteile gegenüber anderen Leistungsbeziehern erhalten.

D Bei unwirtschaftlichen Unternehmer/Innen wird insbesondere auf „notwendige“ und „erforderliche Ausgaben“ eingegangen.

E Führen von Betriebsunterlagen – Pflicht nach dem SGB II
Die GOB (Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung) sind strikt einzuhalten! Wird dieses nicht eingehalten kann festgestellt werden, dass kein Leistungsanspruch bestand (100%-ige Rückforderung der Leistungen für die gesamte BG)!

Zu führen sind (extrakt):

  • Fahrtenbuch
  • Kassenbuch
  • Abschriftenbuch
  • Private Entnahmen
  • Tägliche Zeiterfassung

Bitte auf das Bild klicken um es zu vergrößern.