Die Tragfähigkeit 2 und neue Fördermöglichkeiten
Für Existenzgründer und Junge Unternehmen werden neue Fördermöglichkeiten geschaffen.
Neben dem „Fördern“ gibt es auch das „Fordern“:
Der/die Jungunternehmer/In (Existenzgründer/In) erhält wie folgt:
Gründungsphase I | indirekt | direkt |
Profiling zur Existenzgründung | Prüfung | Fahrtkosten |
Gründungsphase II | indirekt | direkt |
Existenzgründercoaching bis zu 40 Stunden |
Coaching | Bis zu 5 Monate Förderpauschale in Höhe von 300,00€ |
Bei Abbruch (keine Aussicht auf Erfolg) werden pro geleisteter Stunde 50,00€ zzgl. 19%MwSt. vergütet (Nachweis). Bei positivem Verlauf: „in Gründungsphase III“, werden pauschal 2.000€ zzgl. 19% MwSt vergütet. |
Verschuldet der/die Kunde/In den Abbruch, so hat er persönlich die Pauschale in Höhe von 2.000€ zzgl. 19% MwSt. zu leisten. Die Pauschale wird zurückgefordert. Wird der Vertrag mangels Erfolgsaussicht aufgehoben, entfallen die Zahlungen. |
Phase III | indirekt | direkt |
Junges Unternehmen |
Begleitendes Coaching monatlich 8 Stunden bis zur Abmeldung Monatlicher Plan-Ist Vergleich mit fortlaufender EKS |
800,00€ bis zur Abmeldung monatlich Nach ESF Darlehen bis 10.000€ |
Meldet sich der Kunde vor den 12 Monaten ab Wird das Darlehen in Zuschuss in Summe abgerechnet. Es erfolgt keine Anrechnung des Einkommens(EKS). |
Tragfähigkeit liegt vor, wenn innerhalb von 12 Monaten ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 1200,00€ erzielt wird.
Additionen sind möglich, wobei der höhere Anteil aus dem Unternehmen zu erzielen ist.
Alle Unternehmer/Innen die keine Anrechnung in Höhe von 1200,00€ erzielen werden als „unwirtschaftlich“ eingestuft und stehen sofort dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Änderung des SGB II: Alle Personen, die einer Gewinnerzielung nachgehen (früher Selbständige), müssen den Kranken-, Pflegeversicherungsschutz (KV/PV) mit Wirkung zum … selbst aus Ihrem Gewinn zahlen.
Exkurs: Alle Personen in der Gleitzone (ab 450,01€) müssen auch eigene KV/PV Beiträge leisten. Selbst bei geringfügig Beschäftigten wird eine Pauschale an die KV abgeführt.
Dann auch bei denen, die freiwillig einer Gewinnerzielung nachgehen!
Unwirtschaftliche Unternehmer/Innen erhalten keine Förderungen nach dem SGB II.
Exkurs: Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 17.500€ brutto, netto 14.705€) werden als unwirtschaftlich eingestuft (Ausnahme, wer eine Anrechnung von 1200,00€ erzielt).
Bestandskunden:
Diese Verordnung tritt per sofort in Kraft. Die Bearbeitungszeit (Übergangszeit) wird auf max. 3 Jahre festgelegt.
Alle Kunden/Innen werden durch das Team-Pro über den neuen Sachverhalt aufgeklärt.
Mit dem Beratungsgespräch tritt die Verordnung fallbezogen in Kraft.
Es wird allen Kunden einmalig die Möglichkeit gegeben, an einer Maßnahme: Gründungsphase II und Phase III/BUKSELB teilzunehmen.
Bei Ablehnung der Maßnahme hat sich der Kunde bis Ablauf des Folgemonats selbst zu versichern: KV/PV – es erfolgt personenbezogen die Abmeldung seitens des Jobcenter.
Alternativ kann die Person innerhalb dieser Frist die Abmeldung seiner Gewinnerzielung vorlegen.
Neue Verordnung
A Junge Unternehmen müssen sich versichern:
KV/PV
Unfallversicherung BG – Pflicht oder freiwillig)
Rentenversicherung (Mindestbeitrag)
Betriebshaftpflichtversicherung (oder Berufshaftpflicht/Vermögenshaftpflicht).
B Unwirtschaftliche Unternehmer/Innen müssen die Beiträge für die KV/PV selbst zahlen.
C Personen, die einer Gewinnerzielung nachgehen, erhalten keine Freibeträge, da sie durch Ihre Tätigkeit bereits Vorteile gegenüber anderen Leistungsbeziehern erhalten.
D Bei unwirtschaftlichen Unternehmer/Innen wird insbesondere auf „notwendige“ und „erforderliche Ausgaben“ eingegangen.
E Führen von Betriebsunterlagen – Pflicht nach dem SGB II
Die GOB (Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung) sind strikt einzuhalten! Wird dieses nicht eingehalten kann festgestellt werden, dass kein Leistungsanspruch bestand (100%-ige Rückforderung der Leistungen für die gesamte BG)!
Zu führen sind (extrakt):
- Fahrtenbuch
- Kassenbuch
- Abschriftenbuch
- Private Entnahmen
- Tägliche Zeiterfassung