Existenzgründer

Bei einem Gespräch in einem Jobcenter ergab sich folgende Situation:

Eine Führungskraft meinte, wir würden keine Existenzgründer beraten, sondern sogenannte „Bestandsselbständige“ – womit wir wieder beim „WirrWarr“ angekommen sind.

„Wie lange ist ein Existenzgründer ein Existenzgründer?“

Überbrückungsgeld bis 6 Monate

Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) bis 3 Jahre

Gründungszuschuss bis 15 Monate

Einstiegsgeld bis 2 Jahre

Banken/Sparkassen 3 bis 5 Jahre

Wirtschaftsförderer 3 Jahre

Lösungsvorschlag:

Bis zum Tag der Anmeldung (Gewerbe, Freie Berufe, …) lautet die Bezeichnung:

Existenzgründer/In           EXI

Ab dem Tag der Anmeldung lautet die Bezeichnung:

Junges Unternehmen (Unternehmer/In) JU

Jeder Bereich kann nunmehr bei JU sein Zeitfenster festlegen, im SGB II: grundsätzlich 1 Jahr!

Dieses ist dann gleichzeitig der Ansatz für neue Fördermöglichkeiten im SGB II.

Die folgenden Lösungsvorschläge können von internen Mitarbeitern (TEAM-PRO) oder externen Beratern durchgeführt werden. Unsere Erfahrungswerte zeigen auf, dass durch die im Folgenden benannten Phasen der Gründungsberatung rechtzeitig Probleme erkannt und bearbeitet werden können. Im Mittelpunkt steht der ELB – nicht jeder ist in der Lage einer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen und in vielen Fällen gilt es, rechtzeitig vor einer Überschuldung die Notbremse zu ziehen.

  1. Existenzgründung (EXI)
    1. 1.1.Phase 1 Voraussetzungen – Profiling

Ziel des Profiling ist es festzustellen, ob die Eingangsvoraussetzungen gegeben sind.

Hier gilt es klare Vorgaben zu geben:

Persönliche Voraussetzungen

  • Finanzielle Situation

Schulden,

Insolvenz = Freigabe durch den Insolvenzverwalter

Vermögensauskunft (Zwangsvollstreckung) = nein – erst Schuldnerberatung

  Vorstrafen (bezgl. der Zuverlässigkeit der Anmeldung)

  • Gesundheitszustand
  • Erfahrung

Ausreichende Sprachkenntnisse

        Schulabschluss (Studium mit Abschluss)

        Qualifikation (Meister, Techniker, …)

        Unternehmerische Tätigkeit in der Vergangenheit

  • Grundwissen

Kaufmännisch

Buchführung/Steuern

Kalkulation

Zeitmanagement

Rechtsgebiete/ Vertragswesen

  • Kapitalbedarf, Finanzierung

Es erfolgt eine Auswertung und Abwägung, ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Erst dann erfolgt ggf. die Existenzgründungsberatung

    1. 1.2.Existenzgründungsberatung

Die Inhalte der STARTHILFE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

sollen Einzelfallbezogen vermittelt werden.

Im Ergebnis liegt dann ein Businessplan des/r Existenzgründer/In vor.

Es erfolgt eine Überprüfung, ob der/die Gründer/In den Businessplan auch beherrscht.

(somit: kein gekaufter Plan – sondern der eigene!)

und jetzt kommt’s:

Wir sehen grundsätzlich neue Fördermöglichkeiten für EXI und junge Unternehmen.

Ein wesentlicher Punkt ist aber auch:

Die Einbindung der Verantwortlichen in die Entscheidungen!

Warum? Wir hören von unseren Teilnehmern/Innen immer wieder folgende Aussagen:

statt Beratungsleistungen haben wir Exel-Kurse gehabt

…das hat mir keiner erzählt…

man wollte überwiegend Versicherungen verkaufen…

…dafür habe ich ein Steuerberatungsbüro…

Ich durfte einen Tag (alleine) an meinem Lebenslauf arbeiten

und: Warum habe ich Euch nicht eher kennengelernt!

Siehe: Neue Fördermöglichkeiten von TANDEM PRO


Wir wollen an dieser Stelle nicht verallgemeinern, aber Qualität ist schon erforderlich – wir arbeiten mit Menschen und deren Zukunft.

Nicht Stunden für die Abrechnung, sondern praxisorientierte Wissensvermittlung und Entscheidungen unter Einbindung und zum Wohle der Kunden/Innen –

Beratungsleistungen sind keine Nachhilfestunden, sondern dienen zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. 

Verantwortlich ist immer der Unternehmer: Rückforderung bei Selbstverschulden oder finanzielle Unterstützung bei positivem Verlauf!

Und der Coach: Kostendeckung oder Zusatzbonus bei Leistung.