Existenzgründer
Bei einem Gespräch in einem Jobcenter ergab sich folgende Situation:
Eine Führungskraft meinte, wir würden keine Existenzgründer beraten, sondern sogenannte „Bestandsselbständige“ – womit wir wieder beim „WirrWarr“ angekommen sind.
„Wie lange ist ein Existenzgründer ein Existenzgründer?“
Überbrückungsgeld bis 6 Monate
Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) bis 3 Jahre
Gründungszuschuss bis 15 Monate
Einstiegsgeld bis 2 Jahre
Banken/Sparkassen 3 bis 5 Jahre
Wirtschaftsförderer 3 Jahre
Lösungsvorschlag:
Bis zum Tag der Anmeldung (Gewerbe, Freie Berufe, …) lautet die Bezeichnung:
Existenzgründer/In EXI
Ab dem Tag der Anmeldung lautet die Bezeichnung:
Junges Unternehmen (Unternehmer/In) JU
Jeder Bereich kann nunmehr bei JU sein Zeitfenster festlegen, im SGB II: grundsätzlich 1 Jahr!
Dieses ist dann gleichzeitig der Ansatz für neue Fördermöglichkeiten im SGB II.
Die folgenden Lösungsvorschläge können von internen Mitarbeitern (TEAM-PRO) oder externen Beratern durchgeführt werden. Unsere Erfahrungswerte zeigen auf, dass durch die im Folgenden benannten Phasen der Gründungsberatung rechtzeitig Probleme erkannt und bearbeitet werden können. Im Mittelpunkt steht der ELB – nicht jeder ist in der Lage einer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen und in vielen Fällen gilt es, rechtzeitig vor einer Überschuldung die Notbremse zu ziehen.
- Existenzgründung (EXI)
- 1.1.Phase 1 Voraussetzungen – Profiling
Ziel des Profiling ist es festzustellen, ob die Eingangsvoraussetzungen gegeben sind.
Hier gilt es klare Vorgaben zu geben:
Persönliche Voraussetzungen
- Finanzielle Situation
Schulden,
Insolvenz = Freigabe durch den Insolvenzverwalter
Vermögensauskunft (Zwangsvollstreckung) = nein – erst Schuldnerberatung
Vorstrafen (bezgl. der Zuverlässigkeit der Anmeldung)
- Gesundheitszustand
- Erfahrung
Ausreichende Sprachkenntnisse
Schulabschluss (Studium mit Abschluss)
Qualifikation (Meister, Techniker, …)
Unternehmerische Tätigkeit in der Vergangenheit
- Grundwissen
Kaufmännisch
Buchführung/Steuern
Kalkulation
Zeitmanagement
Rechtsgebiete/ Vertragswesen
- Kapitalbedarf, Finanzierung
- …
Es erfolgt eine Auswertung und Abwägung, ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Erst dann erfolgt ggf. die Existenzgründungsberatung
-
- 1.2.Existenzgründungsberatung
Die Inhalte der STARTHILFE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
sollen Einzelfallbezogen vermittelt werden.
Im Ergebnis liegt dann ein Businessplan des/r Existenzgründer/In vor.
Es erfolgt eine Überprüfung, ob der/die Gründer/In den Businessplan auch beherrscht.
(somit: kein gekaufter Plan – sondern der eigene!)
und jetzt kommt’s:
Wir sehen grundsätzlich neue Fördermöglichkeiten für EXI und junge Unternehmen.
Ein wesentlicher Punkt ist aber auch:
Die Einbindung der Verantwortlichen in die Entscheidungen!
Warum? Wir hören von unseren Teilnehmern/Innen immer wieder folgende Aussagen:
statt Beratungsleistungen haben wir Exel-Kurse gehabt
…das hat mir keiner erzählt…
man wollte überwiegend Versicherungen verkaufen…
…dafür habe ich ein Steuerberatungsbüro…
Ich durfte einen Tag (alleine) an meinem Lebenslauf arbeiten
und: Warum habe ich Euch nicht eher kennengelernt!
Siehe: Neue Fördermöglichkeiten von TANDEM PRO
Wir wollen an dieser Stelle nicht verallgemeinern, aber Qualität ist schon erforderlich – wir arbeiten mit Menschen und deren Zukunft.
Nicht Stunden für die Abrechnung, sondern praxisorientierte Wissensvermittlung und Entscheidungen unter Einbindung und zum Wohle der Kunden/Innen –
Beratungsleistungen sind keine Nachhilfestunden, sondern dienen zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.
Verantwortlich ist immer der Unternehmer: Rückforderung bei Selbstverschulden oder finanzielle Unterstützung bei positivem Verlauf!
Und der Coach: Kostendeckung oder Zusatzbonus bei Leistung.