Neue Fördermöglichkeiten im SGB II (SGB III)

Personen, die im Leistungsbezug des SGB II oder SGB III sind, haben die Möglichkeit neue Fördermöglichkeiten zu beantragen, falls Sie einer Gewinnerzielung nachgehen, bzw. nachgehen möchten.

Die bisherigen Fördermöglichkeiten werden gestrichen.

Neue Fördermöglichkeit: 

Tandem-Pro

 

 

Ziel: Kunden/Innen, die einer Gewinnerzielung nachgehen möchten oder bereits nachgehen, sollen mit dieser Fördermöglichkeit unterstützt werden, damit das Vorhaben auch Aussicht auf Erfolg verspricht.

Das Förderprogramm Tandem-Pro setzt sich aus 2 Bereichen zusammen:

unterstützende Beratungsleistungen

unterstützende finanzielle Leistungen

 

Es ist nicht das Ziel, unwirtschaftliche Vorhaben zu unterstützen oder gar die Kunden/Innen in ein finanzielles Desaster zu schicken bzw. gegen die Vorgaben der FKS zu verstoßen.

Bei Beantragung der Fördermittel Tandem-Pro wird zunächst ein Profiling durchgeführt.

  1. Eingangsvoraussetzungen (extrakt)

Aufenthaltsstatus und Genehmigungen (Erwerbstätigkeit)

keine „finanziellen Probleme“ in Form einer Vermögensauskunft

Zulassungsvoraussetzungen

Gesundheitszustand für das Vorhaben

Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift)

……………………….

Erst bei positiver Beurteilung wird das Förderprogramm aktiviert. Es erfolgt eine „Tandem Entscheidung“ – mit Verpflichtungen auch seitens des/r Kunden/In.

Positives Gutachten zum Vorhaben

Verpflichtungen mittels EGV

unterstützendes Coaching zur

Existenzgründung

Negativer Verlauf: 50,00€ zzgl. 19% MwSt für geleistete Stunden

Positiver Verlauf: Pauschale 2.000€ zzgl. 19% MwSt.

unterstützende finanzielle Leistungen bei der Vorbereitung zur Existenzgründung

bis zu 5 Monate monatlich 300,00€.

Der Coach steht somit in der Verantwortung: Wird ein positives Gutachten nach dem Profiling erstellt, sind Existenzgründungsschulungen und Coaching erforderlich.

Wird ein positives Gutachten zum Gründungsvorhaben nach dem Existenzgründungscoaching vorgelegt und die Voraussetzungen sind erfüllt (Prüfung), ist der Coach

verpflichtet das monatliche                                                          Coaching des Jungen Unternehmens durchzuführen.

unterstützendes Coaching für Junge Unternehmen – bis zu 12 Monate, monatlich 8 Stunden

unterstützende finanzielle Leistungen bis zu 12 Monate in Höhe von 800,00€.

Verpflichtungen:

KV/PV, Rente Pflichtbeitrag, BG, Betriebshaftpflicht

Kein mehrwöchiger Urlaub innerhalb der 12 Monate

Nach 6 Monaten ist ein Zwischengutachten (incl. fiktiver EKS) anzufertigen und mit dem/r Kunden/IN und dem Jobcenter zu besprechen, es wird ggf. gemeinschaftlich das weitere Vorgehen abgestimmt.

Verständlich: Wir werden an dieser Stelle nicht all unsere Vorschläge unterbreiten, aber auch für die vorzeitige Abmeldung aus dem Leistungsbezug gibt es kreative Vorschläge:

für den/die Unternehmer/in – oder für den Coach.

Ziel ist es, erfolgreiches Coaching durchzuführen – zum Wohle aller Beteiligten!

Nicht der „Billige Jakob“ – sondern Qualität, Kompetenz und Leistung stehen bei diesem Lösungsansatz im Vordergrund. Der gezielte Einsatz von Steuergeldern soll zum Erfolg führen.

Ausschlusskriterien für Coaching:  keine Koppelgeschäfte (finanzielles Folgeinteresse wie Buchführung, Steuern, Mitgliedschaften,..)